Gemeinde Grafschaft

Ortsbezirk Nierendorf                                                                           Datum:   20. Sept. 2002

Niederschrift

 

 

Betreff

 

TOP 1: Genehmigung der Niederschrift

 

 

 

 

Der Ortsvorsteher legt die Niederschrift der letzten Ortsbeiratsitzung vom 8. März 2002 zur Abstimmung vor.

 

Abstimmungsergebnis:            einstimmig

 

 

 

 

 

Gemeinde Grafschaft

Ortsbezirk Nierendorf                                                                           Datum:     20. Sept. 2002

Niederschrift

 

 

 

Betreff

 

TOP 2: Organisatorische Lösung für den

Erhalt des Nierendorfer Logos (Dorfwappen)

und der Nierendorfer Webseite

(http://www.grafschaft-nierendorf.de)

 

 

 

Der Ortsvorsteher stellt den Schriftwechsel in dieser Angelegenheit seit der letzten Ortsbeiratsitzung vom 8. März 2002 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt dar:

 

  1. Schreiben an die Landtagsabgeordnete Petra Elsner am 13. März 2002 mit der Bitte, die Rechtslage in der Wappenangelegenheit z. B. bei Herrn Oster im Innenministerium des Landes prüfen zu lassen

 

  1. Schreiben des Ortsvorstehers vom 24. März 2002 an den Bürgermeister Hubert Kolvenbach – Antwort des Schreibens erfolgte mündlich durch den Amtsleiter der Gemeinde , Herrn Egon Mohr

 

  1. Antwort des Innenministeriums vom 29. April 2002, adressiert an die Landtagsabgeordnete Petra Elsner

 

à Inhalte des Schreibens:

a)     „...die von der Gemeindeverwaltung vertretene Rechtsauffassung wird bestätigt.“

b)     „Aus dem gleichen Grund kann auch nicht jeder Ortsteil in eigener Entscheidung eine Darstellung nach außen durchführen. Dies bedeutet, dass bereits die Führung einer eigenen Homepage durch den Ortsbeirat oder den Ortsvorsteher nicht zugelassen ist.“

 

  1. Schreiben der Staatskanzlei vom 29. Mai 2002 an den Ortsvorsteher

Inhalte des Schreibens:

„Der Herr Ministerpräsident hält die Situation zwar für rechtlich eindeutig, aber im Ergebnis für unbefriedigend. Er lässt deshalb prüfen, ob grundsätzlich den Ortsvorstehern ein größeres Mitwirkungsrecht bei der Außendarstellung ihres Ortsteils eingeräumt werden kann. Er wird sich danach mit Ihnen in Verbindung setzen.“

    

  1. Schreiben der Staatskanzlei vom 29. Mai 2002 an die Landtagsabgeordnete

Petra Elsner

 

Inhalt des Schreibens:

„Im konkreten Fall wäre der vom Ortsvorsteher Bach vorgeschlagene Weg der Gründung eines Bürger- und Heimatvereines wahrscheinlich der beste Weg, um dem Anliegen kurzfristig zu dienen.“

 

  1. Zweites Schreiben der Staatskanzlei vom 2. September 2002 an den Ortsvorsteher

 

„...hat der Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Innenministerium, Herr Karl Peter Bruch, zugesichert, mit Ihnen (dem Ortsvorsteher) direkt Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit zu einem guten Ende zu führen. Ich bin davon überzeugt, dass dies auch gelingen wird.“

 

Beschluss:  

 

In Anlehnung an die Empfehlung der Gemeindeverwaltung und der Empfehlung der Staatskanzlei spricht sich der Ortsbeirat einmütig dafür aus, einen Heimat- und Bürgerverein für Nierendorf zu gründen.

Der Ortsvorsteher möge zur Gründungsversammlung einladen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

Gemeinde Grafschaft

Ortsbezirk Nierendorf                                                                           Datum:     20. Sept. 2002

Niederschrift

 

 

 

Betreff

 

TOP 3: Einseitiges Parkverbot auf

der L 80 in dem Bereich zwischen

Einmündung Kastanienstraße und

Einmündung Römerstraße

 

 

 

 

 

 

           

Laut Bach kommt es in dem besagten Bereich gelegendlich vor, dass beidseitig geparkt wird und somit die Strasse zumindest kurzfristig blockiert ist.

 

In einer solchen Situation werden Rettungsfahrzeuge am Durchkommen behindert.

 

Der Ortsvorsteher berichtet, dass er an den vergangenen Sonntagen die Ortslage in Augenschein genommen habe mit dem Ergebnis, dass lediglich einseitig geparkt wurde und die Ortsdurchfahrt an diesen Tagen frei war.

 

Laut Bach ergab eine Rückfrage beim Ordnungsamt, dass Falschparker, die die Ortsdurchfahrt völlig blockieren, für ihr Verhalten haftbar gemacht werden können. Im Rettungsfall sei es laut Ordnungsamt möglich, das „Hindernis“ zur Seite zu schieben.

 

Beschluss:

 

Vor diesem Hintergrund spricht sich der Ortsbeirat nach eingehender Diskussion zum gegenwärtigen Zeitpunkt einmütig gegen ein einseitiges Parkverbot aus.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

Gemeinde Grafschaft

Ortsbezirk Nierendorf                                                                           Datum:  20. Sept. 2002

Niederschrift

 

 

 

Betreff

 

TOP 4: Jedem Nierendorfer Grundschulabgänger ein Obstbaum als Geschenk des Ortsbeirates

 

 

           

 

Sachdarstellung, Beschluß

Aus erzieherischen und ökologischen Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, jedem Grundschulabgänger ein Baumgeschenk anläßlich der Verabschiedung aus der Grundschule zu überreichen. Umwelterziehung und Ökologiebewußtsein sind wesentliche Bestandteile des Grundschullehrplans. Wenn unseren Kindern schon im Kindesalter die Bedeutung der Pflanzung von einheimischen Bäumen erläutert wird, dann ist es pädagogisch gesehen wünschenswert, wenn den Grundschulabgängern Gelegenheit gegeben wird, das Gelernte in die Tat umzusetzen. Ökologisch gesehen steht außer Frage, daß die Pflanzung von einheimischen Obstbäumen (möglichst Hochstämme) einen wesentlichen Beitrag für unseren Naturhaushalt darstellt. Einheimisches selbst gezüchtetes Obst ohne Einsatz von Pestiziden stellt laut Meinung bekannter Ernährungswissenschaftler eine wesentliche Grundlage einer gesunden Ernährung dar. Aus erzieherischer Sicht gesehen kann ein solches Baumgeschenk zum bewußten und verantwortungsvollen Umgang mit der Natur anregen. Ein nicht unwesentlicher Nebeneffekt fürs Dorf besteht darin, daß die Schüler ihr Dorf positiv in dem Sinne erleben, daß sie von der Dorfgemeinschaft einen Begleiter (Baum) vielleicht fürs Leben geschenkt bekommen. Nachfolgendes Verfahren zur Abwicklung der alljährlich stattfindenden Baumaktion für unsere Grundschulabgänger wird vorgeschlagen:

 

Der Ortsvorsteher schreibt auch in diesem Jahr alle Nierendorfer Grundschulabgänger vor den Sommerferien an. In diesen Anschreiben wird den Schülern die Möglichkeit angeboten, sich einen Obstbaum bzw. -strauch einschließlich Sortenbestimmung auszusuchen und dies in einem Rückschreiben zum Ausdruck zu bringen. Die Überreichung der Bäume erfolgt nach Terminabsprache im November.

 

 

 

Beschlußvorschlag:

 

Der Ortsbeirat beschließt, dass auch in diesem Jahr alle interessierten Nierendorfer Grundschulabgänger einen Obstbaum im Wert von bis zu  18 Euro erhalten, dessen Ankauf vom Ortsbeirat aus Festerlösen finanziert wird. Wenn eine Familie sich für einen teureren Baum entscheidet, muss sie den Rest selbst finanzieren.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

 

Gemeinde Grafschaft

Ortsbezirk Nierendorf                                                                           Datum:    20. Sept. 2002

Niederschrift

 

Betreff

 

TOP 4: Informationen des Ortsvorstehers

 

 

 

·        Im Bauwagen der Jugendlichen unseres Dorfes hat ein Generationenwechsel stattgefunden, den man als gelungen bezeichnen kann

·        Am 17. April 2002 fand ein Ortstermin mit Herrn Rose-Koerner (Kreisverwaltung) statt. Es sollte geklärt werden, ob der öffentliche Weg am Ortseingangsplatz (neben der Leitplanke) zur Starße „Am Auelsgarten“ verlängert werden könnte, damit die Fußgänger sicher die Starße „Am Auelsgarten“ erreichen können.

Ergebnis des Gesprächs, an dem auch der stellv. Ortsvorsteher Alfred Moog teilgenommen hat: Aus wasserwirtschaftlicher Sicht erfolgt keine Zustimmung der Kreisverwaltung (vgl. Aktenvermerk vom 17. April 2002)

·        Anregung an das Ordnungsamt, in der Ortslage Radarmessungen vornehmen zu lassen; Anlaß: Unverantwortliche Raserei durchs Dorf

·        Hinweis an alle BürgerInnen des Akazienweges und des Herrenwiesenrings, wonach das Ordnungsamt beabsichtigt, verstärkt in diesem Bereich Parkkontrollen durchzuführen (Parken nur in den vorgesehenen Flächen!)

·        Auswertung der Geschwindigkeitsmessung in der Ortslage:

In der Zeit vom 15. Mai, 8.00 Uhr, bis zum 22. Mai 2002, 9.00 Uhr wurde in der Ortslage die Geschwindigkeit gemessen.Auffallend war, dass die Anlage nicht immer funktioniert hat. Vor diesem Hintergrund ist folgendes Ergebnis zu sehen:

-         bis 30 km/h à 26,4 %

-         30 bis 40 km/h à 44,9 %

-         40 bis 50 km/h à 24,7 %

-         50 bis 60 km/h à 3,8 %

-         60 bis 70 km/h à 0,3 %

 

·        Am 24. Juli 2002 feierte das Jubilarenpaar Maria und Franz Ehrhardt das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Rahmen einer kleinen Ansprache überbrachte der Ortsvorsteher namens des Ortsbeirates und insbesondere im Namen der Nierendorfer Vereine die besten Wünsche. Ortsbeirat und Nierendorfer Vereine überreichten ein gemeinsames Geschenk, den hl. Florian.

 

·        Sachstandsbericht zum Stand des Verfahrens betreffend den Bebauungsplan hinter der alten Schule:

à Das Lärmgutachten liegt vor. Vor diesem Hintergrund hat der Bauausschuss beschlossen, dass die Verwaltung den Bebauungsplan unter Berücksichtigung der Anregungen des Gutachtens überarbeiten möge; dann erfolgt erneut die Offenlage und in diesem Verfahren kann der Ortsbeirat erneut eine Bewertung abgeben

 

 

 

Gemeinde Grafschaft

Ortsbezirk Nierendorf                                                                           Datum:     20. Sept. 2002

Niederschrift

 

 

 

Betreff

 

TOP 5: Verschiedenes

 

 

 

·        Anregung, eine Basaltfeinschicht auf dem Ortseingangsplatz aufzubringen; auf diese Weise könnte man besser Boule spielen

·        Rückfrage von Bürgern, wann Gasanschluss des Dorfes durch die EVM erfolgt – laut Schreiben von Herrn Mertens (EVM) kann zur Zeit noch keine Auskunft gegeben werden, ob Nierendorf ans Gasnetz angeschlossen werden kann. Nach abgeschlossener Prüfung – so heißt es weiter im Schreiben – werden wir erneut auf Sie zukommen.

·        Anliegen an den gemeindeeigenen Bauhof:

-         das große Kreuz auf dem Friedhof mit einem Sandstrahler zu reinigen

-         den Wanderweg hinter der Straße „Am Hang“ zu mähen

-         sämtliche Rinnen (auch Querrinnen!)  im gesamten Bereich um den Kirmesplatz zu reinigen

-         die vorstehenden Äste an der Einfahrt zur Straße „Am Auelsgarten“ abzuschneiden – Ecke Auelsgarten / Landesstraße

-         Überstehen eines Kanaldeckels neben der alten Schule; beiteeren, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen (digitales Foto liegt der Gemeinde vor) – mittlerweile wurde beigeteert

-         neben Baumscheiben im Bereich des Herrenwiesenrings werden die Pflastersteine durch das Wurzelwerk hochgedrückt und stellen eine Gefährdung für die Fußgänger dar (auch hierzu liegt der Gemeinde ein digitales Foto)

-         im Bereich Niedernierendorf (Feldstraße und Weidenstraße) und zum Teil im Herrenwiesenring ragen gemeindeeigene Bäume auf privaten Grund und umgekehrt. Die gemeindeeigenen Bäume müssten daher zurückgeschnitten

-         öffentliche Fläche mit drei Kastanienbäume mulchen

-         an beiden Abfallbehältern (in der Ortslage neben Bushaltestelle und vor der alten Schule) die Holzlatten befestigen à (z.B. Schrauben in Silikon,  Holzkitt oder ähnliches einlassen)

-         Verkehrsspiegel in Niedernierendorf freistellen

 

·        im Bereich Niedernierendorf (Feldstraße und Weidenstraße) und zum Teil im Herrenwiesenring ragen aber auch private Bäume in den öffentlichen Bereich der Straße und Stellplätze; Bitte an die betroffenen Bürger, ihre Bäume zurückzuschneiden

·        Appell des Ortsvorstehers an alle Nierendorfer BürgerInnen, von ihrem Wahlrecht unbedingt Gebrauch zu machen;

laut Bach habe er erstmals ein Appellschreiben an alle Haushalte mit dem Ziel verfasst, die Wahlbeteiligung zu steigern